AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen 12/2021

 

I. Angebote und Abschlüsse: 

1. Soweit nicht anders vereinbart handelt es sich um Lieferungen von Werksvertretungen, die auch direkt mit diesen Firmen abgewickelt werden. Es gelten daher immer die Verkaufs-Lieferbedingungen der jeweiligen fakturierenden Firma.

Für von uns fakturierte Rechnungen gelten die nachfolgenden Bedingungen: Unsere Angebote sind freibleibend und verpflichten uns nicht zur Lieferung. Mit Annahme der Angebote gelten unsere allgemeinen Verkaufs-und Lieferbedingungen als vom Käufer angenommen. Abschlüsse und Vereinbarungen - insbesondere soweit sie diese Bedingungen abändern - werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Abbildungen, Zeichnungen und Markenangaben sind unverbindlich. Maßgeblich für den vertraglichen Lieferungs-und Leistungsumfang ist ausschließlich der Inhalt der Auftragsbestätigung, bei Fehlen einer solchen, des Lieferscheines und der Rechnung. Das gleiche gilt für mündliche Nebenabreden sowie nachträgliche Vertragsänderungen. Liefern wir dennoch aufgrund mündlicher oder fernmündlicher Bestellungen, so kann sich der Käufer nicht darauf berufen, dass alle Abschlüsse, Vereinbarungen etc. für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich werden. Bei Lieferung auf Grund fernmündlicher Bestellungen gehen die Folgen etwaiger durch Hörfehler und Missverständnisse verursachter unrichtiger Lieferungen nicht zu unseren Lasten.

2. Etwaigen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht nochmals bei Vertragsabschluss widersprechen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten die Verkaufs-und Lieferbedingungen als angenommen.

II. Versand: 

1. Der Versand per Post, Bahn, Paketdienst, Spediteur oder einer anderen gewünschten Versandart erfolgt, wenn nicht anderes vereinbart unfrei.

2. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch im Falle der Lieferung durch uns, frei Bestimmungsort.

III. Lieferzeit: 

1. Die Lieferzeiten sind für den Verkäufer freibleibend und unverbindlich. Sie sind bedingt durch die Lieferungsmöglichkeiten aller Lieferanten.

2. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage der Annahme der Bestellung durch uns, jedoch vor völliger Klärung aller Einzelheiten der Ausführung. Hat der Käufer Unterlagen, Angaben, Genehmigungen, Freigaben zu beschaffen oder eine Anzahlung zu erbringen, so beginnt die Lieferfrist nicht vor Beibringung sämtlicher Dokumente.

3. Die Ziffer 2 gilt auch, wenn ausdrücklich Lieferfristen oder Liefertermine fest vereinbart wurden.

4. Versandbereit gemeldete, aber nicht sofort abgerufene Ware kann der Verkäufer auf Kosten und Gefahr des Käufers nach eigenem Ermessen lagern und als ab Werk oder ab Lager bei Versandbereitschaft berechnen.

5. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung, auch aus anderen Verpflichtungen uns gegenüber, in Verzug ist. Ansprüche des Kunden gegen uns wegen Verzugsschäden oder Folgen sind gänzlich ausgeschlossen.

IV. Zahlung: 

1. Unsere Fakturen sind innerhalb der angegebenen Fristen auf der Rechnung zahlbar.

2. Bei Überschreitungen des Zahlungszieles sind wir berechtigt, für die Zeit vom Fälligkeitsdatum bis zum Zahlungseingang bankübliche Verzugszinsen zu berechnen.

3. Die Fälligkeit des vertraglich festgelegten Entgeltes wird durch die Geltendmachung behaupteter Garantie-, Gewährleistungs-, Schadenersatz- Produkthaftungs- oder sonstiger Ansprüche nicht aufgeschoben.

V. Rücktrittsrecht: 

Sollten nach Vertragsabschluss negative Auskünfte über die Vermögenslage des Kunden bekannt werden, sind wir nach unserem Ermessen berechtigt, entweder sofortige Zahlung oder bankmäßige Besicherung des Gesamtentgeltes zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

VI. Gewährleistung: 

1. Für Gewährleistungs- und Mangelbehebungsansprüche gelten die Bedingungen der Lieferanten bzw. Erzeugerwerke.

2. Die gelieferten Waren sind sofort bei Anlieferung mit der gebotenen Sorgfalt, zu überprüfen und feststellbare Mängel bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche - insbesondere auch Schadenersatzansprüche - auf dem Lieferschein oder Frachtbrief detailliert zu vermerken.

VII. Eigentumsvorbehalt: 

1. Alle gelieferten Waren bleiben unser alleiniges Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns gleich aus welchem Rechtsgrund, zustehen.

2. Der Käufer ist verpflichtet, die Forderungsabtretung in seinen Büchern offenzulegen und über unser Verlangen den Drittabnehmer anzuzeigen. Über Wunsch ist uns der Abnehmer der Vorbehaltsware jederzeit bekanntzugeben.

3. Dem Verkäufer ist der Zutritt der im Eigentumsvorbehalt befindlichen Ware jederzeit zu ermöglichen.

VIII. Umtausch und Rückgabe: 

1. Gelieferte Ware kann nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Lieferwerkes und dessen Bedingungen rückgenommen bzw. umgetauscht werden.

2. Geschnittenes oder anderweitig bearbeitetes Material kann nicht zurückgenommen werden.

3. Die Lieferung ist frachtfrei ans Lieferwerk zu senden.

IX. Höhere Gewalt: 

1. Ereignisse höherer Gewalt, zu welchen u.a. auch Streiks, größere Betriebsstörungen, Anfall von Ausschuss bei Liefergegenständen sowie alle Umstände gehören, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, und zwar einerlei, ob sie bei uns oder einem unserer Vorlieferanten eintreten, berechtigen uns, die Lieferung für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit auszusetzen oder vom Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles zurückzutreten. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer zurücktreten.

X. Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand: 

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen wirksam.

2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist ausschließlich der jeweilige Standort des vertragsschließenden Verkäufers.

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